Flexible Hilfen

Zielgruppe:

Die Angebote der Flexiblen Hilfen richten sich an:

  • Familien mit minderjährigen Kindern, die Hilfe bei der Überwindung von akuten Krisen und Konflikten und / oder Unterstützung in mehreren Lebensbereichen benötigen.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfe bei der Überwindung von Entwicklungsproblemen und Unterstützung auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit benötigen.
  • Jugendliche und junge Erwachsene, die einer intensiven Hilfe zur sozialen Integration und Verselbständigung bedürfen.

Das Leistungsangebot der Flexiblen Hilfen ist ein ambulantes Jugendhilfeangebot. Grundsätzlich versteht sich die Hilfe als Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert die Bereitschaft zur Mitarbeit.

 

Rechtsgrundlage:

Die Rechtsgrundlage der erbrachten Hilfeleistung ist der §27 in Verbindung mit den §§ 30, 31, und 41 SGBVIII.

 

Pädagogische Zielsetzungen:

Das Hilfsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen, Wünschen und Möglichkeiten jedes Einzelnen und der jeweiligen Familie und arbeitet auf der Basis einer systemisch-ganzheitlichen und lebensweltorientierten Sichtweise. Sozialräumliche Ressourcen werden in den Hilfeverlauf einbezogen und haben dabei eine stabilisierende Wirkung.

Das pädagogische Handeln ist folgenden Zielen verpflichtet:

  • Erweiterung von Kompetenzen im sozialen und emotionalen Bereich,
  • Ressourcen entdecken und nutzbar machen
  • Lösungs- und Handlungsstrategien (er)finden
  • Selbsthilfepotential aktivieren und erweitern
  • Stärkung des Familiensystems
  • Einbindung in den Lebensraum

 

Enthaltene Leistungen:

Flexible Hilfen sind ambulante Erziehungshilfeangebote. Sie bieten den Adressaten Hilfestellung und Unterstützung in ihrem eigenen Sozial- und Lebensraum und haben einen aufsuchenden und aktivierenden Charakter.

Feste Bestandteile der pädagogischen Arbeit sind:

  • Beratung
  • Pädagogische Maßnahmen
  • Lebenspraktische Hilfen
  • Sozialräumliche Einbindung

 

Zugangsvoraussetzungen:

Die Erziehungsberechtigten müssen beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.

Ein Hilfebedarf muss durch das jeweils zuständige Jugendamt ermittelt werden.

Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach dem Bedarf. Der Beginn der Hilfe wird mit allen Beteiligten abgestimmt.

 

Standort:

Buschstraße 1
26127 Oldenburg
Tel.: 04 41 / 80 08 74 4
Mobil: 01 51 / 23 49 71 46
Fax:  04 41 / 80 08 71 9

Ansprechpartnerin:

Kerstin Stebner
Pädagogische Leitung
Tel: 0441 / 80 08 74 4
Mobil: 0151 / 23 49 71 46