Pauschalierte Schulbegleitung

Zielgruppe:

Eine Schulbegleitung bietet Kindern und Jugendlichen eine individuelle Unterstützung während ihres Schulbesuchs mit dem Ziel der Integration in die Schul- und Klassengemeinschaft sowie der besseren Bewältigung des Schulalltags.

Rechtsgrundlage:

Als Form der Eingliederungshilfe ist die Schulbegleitung im SGB XII und SGB VIII geregelt und muss beim Amt für teilhabe und Soziales beantragt werden.

  • Soziale und emotionale Entwicklung (§ 35a SGB VIII)
  • Körperliche und geistige Entwicklung (SGB XII)

Pädagogisches Angebot:

An der Grundschule Bloherfelde erfolgt die Schulbegleitung in den Jahrgängen 1 und 2 im Rahmen der pauschalierten Schulbegleitung, d.h. ohne Antrag auf Eingliederungshilfe seitens der Eltern.

Eine pauschalierte Schulbegleitung ist für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse ansprechbar, jedoch für Kinder mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf in erster Linie verantwortlich, u.a.  

  • für Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, die regelmäßig Hilfe bei der Integration in die Klassengemeinschaft und den Unterrichtsalltag benötigen,
  • für Kinder, mit Bedarfen in der sozialen und emotionalen Entwicklung,
  • für Kinder, die aufgrund von aktuellen Ereignissen situativ Unterstützung brauchen,
  • zur besseren Eingliederung in die Klassengemeinschaft und zum Aufbau von angemessenen Beziehungen zu Mitschüler*innen in Unterrichts- und Freizeitsituationen, in der Pause oder in der Betreuung
  • zur organisatorischen Bewältigung des Schulalltags (Begleitung bei Toilettengängen, pflegerische Aufgaben, Unterstützung beim An- und Ausziehen sowie beim Organisieren und Auffinden von Unterrichtsmaterialien)
  • für Kinder, die aufgrund des herabgesetzten Schulalters noch nicht durchgängig schulreif sind und denen es schwerfällt, den verpflichtenden Regelunterricht durchzuhalten

Die Schulbegleitung unterstützt die Kinder permanent oder situativ im Unterricht, in den Pausen, in der Betreuung und am Nachmittag im schulischen Ganztag.

Ab Jahrgang 3 erfolgt zwingend eine Überprüfung eines besonderen Unterstützungsbedarfs.

Eltern können an jeder Stelle darüber entscheiden, ob sie für ihr Kind einen Unterstützungsbedarf beantragen und es durch eine Einzelfallhilfe eines anderen Trägers im Schulalltag begleitet wird oder die Unterstützung im Rahmen der pauschalierten Schulbegleitung erfolgen soll.

Personal:

In den Klassen mit Kindern, mit einem festgestellten und bewilligten Unterstützungsbedarf wird grundsätzlich eine/ein Erzieher*in als Schulbegleitung eingesetzt. Der Einsatz der Schulbegleitung erfolgt im Rahmen des schulischen Ganztags auch am Nachmittag.

Unsere Mitarbeiter*innen sind

  • Erzieher*innen
  • Heilerziehungspfleger*innen
  • Sozialassisten*innen
  • Integrationsfachkräfte

 

Standort:

Grundschule Bloherfelde

Schramperweg  57
26129 Oldenburg

Tel.: 04 41 / 95 06 35 03
Fax:  04 41 / 80 08 71 9

 

 

Ansprechpartner:

Johannes Schmacker
Ansprechpartner

Mobil: 0151/ 18 39 27 30
E-Mail: j.schmacker@arbeitundbildung.de